Eure Fragen, einfach erklärt Weniger Abfall, mehr Recycling - mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz

Schonung natürlicher Ressourcen, Menschen und Umwelt schützen – und die Hersteller in die Pflicht nehmen. Das sind die Ziele des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Aber hilft es uns wirklich auf dem Weg zu einem Wertstoffkreislauf?

“Was bringt das Kreislaufwirtschaftsgesetz?”

Was ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz?

Spoiler alert: Die Abfallwirtschaft in Deutschland ist kompliziert. Viele verschiedene Gesetze, Vorschriften und Richtlinien regeln, wie wir unseren Müll trennen, wer ihn abtransportiert – und was dann damit passiert. Der wichtigste unter all diesen Gesetzestexten ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).

Was regelt das KrWG?

Das Gesetz trat 2012 in Kraft. Es regelt das deutsche Abfallrecht auf Bundesebene und setzt die Ziele und Anforderungen der EU-Abfallrahmenrichtlinie um. Es gibt an, wer für die Entsorgung der Abfälle verantwortlich ist und natürlich auch, wie diese entsorgt werden müssen. Übergreifend verfolgt das KrWG das Ziel, natürliche Ressourcen zu schonen und somit unsere Umwelt und Lebensgrundlage zu schützen.

Und wie will das KrWG das erreichen?

Um unsere Ressourcen effizienter zu nutzen und die Umweltbelastung (z.B. durch Littering) zu minimieren, sieht das Gesetz mehrere Stellschrauben vor. Diese sind: 

  • die Vermeidung von Müll
  • die Verbesserung der Müllverwertung 
  • die Erhöhung des Recyclinganteils in Verpackungen 

Das Gesetz verpflichtet unter anderem Inverkehrbringer von Verpackungen, sich am Sammel- und Verwertungssystem (dem sogenannten Dualen System) zu beteiligen. 

Wurde das Gesetz weiterentwickelt?

2020 wurde das Kreislaufwirtschaftsgesetz zuletzt novelliert. Das war vor allem nötig, da die EU-Abfallrahmenrichtlinie geändert und die EU-Einweg-Kunststoffrichtlinie beschlossen wurde.

Deutschland hat die Anforderungen auf EU-Ebene weitestgehend übernommen. Zum Beispiel finden sich im novellierten KrWG nun auch konkrete Quoten für die Wiederverwendung und das Recycling von Siedlungsabfällen: 

  • ab 2025 müssen mindestens 55 Gewichtsprozent,
  • ab 2030 mindestens 60 Gewichtsprozent
  • und ab 2035 mindestens 65 Gewichtsprozent der Siedlungsabfälle recycelt werden. 

Darüber hinaus hat die Bundesregierung weitere Maßnahmen in das Gesetz aufgenommen. Unter anderem wurde die Produktverantwortung um die Obhutspflicht erweitert. Das bedeutet, dass die Hersteller die Gebrauchstauglichkeit ihrer Produkte sicherstellen müssen und sie nur als allerletzten Ausweg entsorgen dürfen. Um den Umgang mit den Produkten zu prüfen, kann ein „Transparenzbericht“ gefordert werden – zum Beispiel für Warenüberhänge oder Retouren. 

Ebnet das Gesetz den Weg in Richtung Kreislaufwirtschaft?

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz ist ein richtiger Schritt in Richtung zirkuläre Wirtschaft. Die Gesetzesnovelle nimmt die Inverkehrbringer noch stärker in die Pflicht und schreibt Transparenz vor. Wir finden aber: Da geht noch mehr. Man könnte im Gesetz normieren, dass ökonomische Lenkungsinstrumente geeignet sind, um Anreize für ökologischeres Wirtschaften zu schaffen. Zum Beispiel mit einem Recycling-Fonds, in den alle Hersteller von Kunststoffverpackungen einzahlen. Auszahlungen bekommen dann nur Firmen, die recyclingfähige Verpackungen herstellen und recyceltes Material verwenden. Dass das gar nicht so schwer ist, wie viele Unternehmen behaupten, beweist unser Gründungsunternehmen Werner & Mertz bereits seit vielen Jahren.

Tipp: Woher kommt das Plastik im Meer?

Täglich begegnet es uns in den Medien: In unseren Ozeanen treibt viel zu viel Plastik. Aber wo kommt der ganze Müll her? Und was hat Kreislaufwirtschaft damit zu tun?

Recycling-Fragen, einfach erklärt

Es gibt viele Fragen zum Recycling: Wie viel Müll im Gelben Sack wird recycelt? Kann Plastik wirklich im Kreislauf geführt werden? Was ist der Unterschied zwischen Down- und Upcycling? In dieser Rubrik gehen wir auf die vielen Fragen in Social Media ein und beantworten sie kurz und verständlich. Eure Fragen könnt ihr uns bei Instagram, Facebook oder einfach per E-Mail stellen.