Was sind stoffgleiche Nichtverpackungen?
Stoffgleiche Nichtverpackungen sind Produkte, die aus den gleichen Materialien wie Verpackungen bestehen, aber keine Verpackungen sind. Nichtverpackungen eben, ist doch logisch. Beispiele für stoffgleiche Nichtverpackungen sind eine Küchenschüssel aus Kunststoff, Plastik-Einwegrasierer, Zahnbürsten oder auch ein Kochtopf aus Aluminium.
Gehören stoffgleiche Nichtverpackungen in den Gelben Sack oder in die Gelbe Tonne?
Nein. Stoffgleiche Nichtverpackungen entsorgt ihr über den Restmüll oder den Wertstoffhof. Das liegt an der Zweiteilung unseres Entsorgungssystems: Die Inverkehrbringer von Verpackungen bezahlen für deren Entsorgung über den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne. Für die Entsorgung des Restmülls – und damit auch von stoffgleichen Nichtverpackungen – zahlen die kommunalen Entsorger.
Eine mögliche Ausnahme: Falls in eurem Entsorgungsgebiet (unter anderem in Berlin, Köln, Leipzig, Münster) die Wertstofftonne im Einsatz ist, könnt ihr Zahnbürste und Co. gemeinsam mit euren Verpackungsabfällen entsorgen. Mehr Informationen dazu findet ihr in unserem Recycling-Check zur Wertstofftonne.
Wenn Recyclate der Rohstoff der Kreislaufwirtschaft sind, dann ist Design for Recycling ihr wichtigstes Prinzip: Verpackungen werden von Grund auf für das hochwertige Recycling entworfen. Dazu gehört auch, die Verpackung aus Recyclat herzustellen.
Recycling-Fragen, einfach erklärt
Es gibt viele Fragen zum Recycling: Wie viel Müll im Gelben Sack wird recycelt? Kann Plastik wirklich im Kreislauf geführt werden? Was ist der Unterschied zwischen Down- und Upcycling? In dieser Rubrik gehen wir auf die vielen Fragen in Social Media ein und beantworten sie kurz und verständlich. Eure Fragen könnt ihr uns bei Instagram, Facebook oder einfach per E-Mail stellen.